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Modernisierte Standardberufs-bildpositionen in allen Ausbildungsberufen

Neue verbindliche Mindestanforderungen ab 01.08.2021 in Kraft

In allen anerkannten Ausbildungsberufen lassen sich grundlegende Ausbildungsinhalte identifizieren, welche für jede qualifizierte Fachkraft ein unverzichtbares Fundament kompetenten Handelns darstellen. Solche Inhalte sind als sogenannte Standardberufsbildpositionen im jeweiligen Berufsbild und betrieblichen Ausbildungsrahmenplan zusätzlich zu den berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verankert.

Dabei ist deren Vermittlung von allen ausbildenden Betrieben sicherzustellen und im betrieblichen Ausbildungsplan aufzugreifen. Dementsprechend sind Standardberufsbildpositionen ebenfalls Gegenstand der Prüfungen. Bei den vier modernisierten Berufsbildpositionen handelt es sich um:

  1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  4. Digitalisierte Arbeitswelt

Mit dieser Neufassung werden die bereits bestehenden Berufsbildpositionen (1-3) und Lernziele erweitert und um die neue Position „Digitalisierte Arbeitswelt“ ergänzt.

Die neuen Standardberufsbildpositionen sind in allen ab dem 1. August 2021 in Kraft tretenden modernisierten und neu entwickelten, anerkannten Ausbildungsberufen verbindlich zu verwenden. Für alle vor 2021 nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung geregelten dualen Ausbildungsberufe haben die neuen Standards dagegen Empfehlungscharakter.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung.